Rauchwarnmelder sind Lebensretter

Da unser Geruchssinn im Schlaf nicht aktiv ist und der gefährliche Rauch sich schnell und unbemerkt in den Räumen ausbreitet ist ein Rauchwarnmelder unabdingbar. Dieser schreckt mit einem lauten Warnsignal jeden Schläfer auf. In der Regel bleibt dann genug Zeit um die Wohnung zu verlassen und die Feuerwehr zu rufen.

Wir sind geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und somit dazu berechtigt die Projektierung, Installation und Wartung Ihrer Rauchwarnmelder durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass die niedersächsische Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten am 31. Dezember 2015 endete! Die Einbaupflicht gilt nicht nur für Vermieter von Wohnungen sondern auch für Ihr Privatgebäude oder Ihre Eigentumswohnung.

Rauchwarnmelder